Manchmal....
dreht sich alles im Kreis, die gleichen Probleme kehren immer wieder, das Gedankenkarussell läuft unaufhörlich weiter.
Ohnmacht legt sich über den Alltag und das „Wofür?“ um morgens aufzustehen ist schwer zu fühlen. Wer lebt da dieses Leben? Bin ich noch am Steuer oder laufe ich wie ein Hamster im Hamsterrad?
In Beziehungen kommt es immer wieder zum gleichen Punkt. Wo liegt das Problem? Im Kopf ist schon alles klar und das Wissen ist vorhanden, nur warum rutsche ich immer wieder in alte Muster?
Immer wieder Drama, ein Brand nach dem nächsten, das Stresslevel ist hoch und die Entspannung will sich nicht einstellen.
Ich bin ein Experte auf meinem Gebiet. Aber ohne mein Team wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Ich liebe es, mit Gleichgesinnten zusammenzuarbeiten und mit meiner Leidenschaft und Kompetenz meine Ziele zu verwirklichen.
So oder so ähnlich beschreiben Menschen ihr Erleben,
bevor sie
psychisch-funktionelle Ergotherapie
in Anspruch nehmen.
Psychisch-funktionelle Ergotherapie -
Was ist das?
Im Vergleich zu anderen Therapieangeboten steht in der psychisch-funktionellen Ergotherapie die Stärkung der Handlungsfähigkeit des Menschen mit Blick auf individuell bedeutsame Ziele des Alltages im Zentrum.
Der Name Ergotherapie stammt von der altgriech. Wurzel érgon ab – das bedeutet Werk. Bedeutungsvolles Handeln, Tun, Tätigsein ist in diesem Zusammenhang das heilende Mittel, die -therapie.
Die psychisch-funktionellen Ergotherapie bietet u.a. folgende Möglichkeiten:
- Entlastung und Stabilisierung im Alltag z.B. durch Entspannungsmethoden, Atem, Achtsamkeit, unterstützende lösungs- und alltagsorientierte Gespräche
- Bearbeitung von Konflikten, neue Haltungen und Sichtweisen finden
- Anschauen der eigenen Lebensgeschichte
- kreativ – gestalterischer, handwerklicher Ausdruck und Tätigsein
- Wahrnehmen, Aktivieren und Nutzen innerer und äußerer Ressourcen
- Körpererfahrung
- Selbsterfahrung und Spüren von Selbstwirksamkeit
Es wird ein Erfahrungsraum geschaffen, in dem die Suche nach persönlichen Visionen, neuen Perspektiven und die Verbindung mit dem eigenen Wertesystem erlebbar werden können.
Ich arbeite traumasensibel, systemische, gestalttherapeutische und körpertherapeutische Methoden fließen in die Behandlung ein.
Was kostet die Behandlung?
Ergotherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres fällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke). Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für die Privatversicherten gibt es zu Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.
Wo bekomme ich eine Verordnung?
Wenn Sie noch nie in psychiatrischer Behandlung waren, können Sie eine Erst-Verordnung für eine psychisch-funktionelle Behandlung in einer Facharztpraxis für Neurologie und Psychiatrie oder in einer psychiatrischen Institutsambulanz bekommen. Dort wird eine fachärztliche Diagnose gestellt und es werden Behandlungsempfehlungen gegeben.
Ihre Hausarztpraxis kann eine Verordnung ausstellen, wenn eine aktuelle psychiatrische Diagnose vorliegt (z.B. im aktuellen Entlassungsbericht oder einem aktuellen Facharztbrief) oder wenn eine Erst-Verordnung von einer o.g. Stelle ausgestellt wurde und eine Weiterverordnung erfolgen soll.KinderärztInnen und HausärztInnen können die psychisch-funktionelle Behandlung ohne fachärztliche Diagnostik nur dann verordnen, wenn bei einer neurologischen oder pädiatrischen Erkrankung eine Leitsymptomatik im Erleben oder Verhalten behandelt werden soll. (optionales Heilmittel)
Wann wird eine psychisch-funktionelle Behandlung verordnet?
- Bei allen psychiatrischen Diagnosen als vorrangiges Heilmittel (PS1 – PS5)
z.B.:
- Depression
- Manie
- Angststörung
- Persönlichkeitsstörung (z.B.
Borderlinestörung)
- Schizophrenie
- Zwangsstörungen
- Schlafstörungen
- Anpassungs- und Belastungsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Bei neurologischen Diagnosen mit einer Leitsymptomatik im Erleben und Verhalten als optionales Heilmittel (EN1B, EN2B, EN3B)
- Bei Krebserkrankungen zur Bewältigung möglicher psychosozialer Krankheitsfolgen, als Komplementärbehandlung
- Bei pädiatrischen Diagnosen mit einer Leitsymptomatik im Erleben und Verhalten als optionales Heilmittel (EN1B)